Militärische medizinische Standards für die Einberufung und Ernennung

Wirbelsäule und Iliosakralgelenke

Die disqualifizierenden medizinischen Bedingungen sind unten aufgeführt. Die Codes der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) sind in Klammern nach jedem Standard aufgeführt.

Die Gründe für die Ablehnung der Ernennung, Einstellung und Einleitung (ohne eine genehmigte Verzichtserklärung ) sind eine authentifizierte Geschichte von:

Der aktuelle Stand oder die Geschichte der ankylosierenden Spondylitis oder anderer entzündlicher Spondylopathien (720) ist disqualifizierend.

Aktueller Stand oder Verlauf eines Zustands, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wirbelsäule oder Iliosakralgelenke, mit oder ohne objektive Anzeichen dafür, dass:

(1) Verhindert, dass der Einzelne erfolgreich einer körperlich aktiven Berufung im zivilen Leben folgt (724) oder mit lokalen oder übertragenen Schmerzen an den Extremitäten verbunden ist, Muskelkrämpfe, Haltungsschäden oder Bewegungseinschränkungen sind disqualifizierend.

(2) Benötigt externe Unterstützung disqualifiziert.

(3) Die Einschränkung der körperlichen Aktivität oder häufige Behandlung ist disqualifizierend.

Die aktuelle Abweichung oder Krümmung der Wirbelsäule (737) von der normalen Ausrichtung, Struktur oder Funktion disqualifiziert, wenn:

(1) Es verhindert, dass der Einzelne einer körperlich aktiven Berufung im zivilen Leben folgt.

(2) Es stört das ordnungsgemäße Tragen einer Uniform oder militärischer Ausrüstung.

(3) Es ist symptomatisch.

(4) Es gibt eine Lumbalskoliose von mehr als 20 Grad, eine Thoraxskoliose von mehr als 30 Grad oder eine Kyphose und Lordose von mehr als 55 Grad, wenn mit der Cobb-Methode gemessen wird. d. Die Geschichte der kongenitalen Fusion (756.15), an der mehr als zwei Wirbelkörper beteiligt sind, disqualifiziert. Jede chirurgische Fusion der Wirbelkörper (P81.0) disqualifiziert.

Der aktuelle oder frühere Verlauf von Frakturen oder Dislokation der Wirbel (805) ist disqualifizierend. Eine Kompressionsfraktur, an der weniger als 25% eines einzelnen Wirbels beteiligt sind, ist nicht disqualifizierend, wenn die Verletzung mehr als 1 Jahr vor der Untersuchung aufgetreten ist und der Bewerber asymptomatisch ist. Eine Vorgeschichte von Frakturen der transversalen oder Dornfortsätze ist nicht disqualifizierend, wenn der Antragsteller asymptomatisch ist.

Die Geschichte der juvenilen Epiphyse (732.6) mit einem beliebigen Grad an Restveränderung, der durch Röntgen oder Kyphose angezeigt wird, disqualifiziert.

Der aktuelle Bandscheibenvorfall (722) oder die Operationsgeschichte, um diesen Zustand zu korrigieren, disqualifizieren.

Der Verlauf oder die Anamnese von Spina bifida (741), wenn sie symptomatisch sind, wenn mehr als ein Wirbel betroffen ist oder eine Dellenbildung der darüber liegenden Haut vorliegt, ist disqualifizierend. Die Geschichte der chirurgischen Reparatur von Spina Bifida ist disqualifizierend.

Aktualität oder Anamnese der Spondylolyse (kongenital (756.11) oder erworben (738.4)) und Spondylolisthesis (kongenital (756.12) oder erworben (738.4)) sind disqualifizierend.

Abgeleitet aus der Richtlinie 6130.3 des Verteidigungsministeriums (DOD), "Physikalische Standards für Ernennung, Einberufung und Induktion", und der DOD-Anweisung 6130.4, "Kriterien und Verfahrensanforderungen für physikalische Standards für die Ernennung, Einberufung oder Einführung in die Streitkräfte ".