Artikel 88 - Verachtung gegenüber Beamten

Strafartikel der UCMJ

Text

"Jeder Unteroffizier, der verächtliche Worte gegen den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Kongress, den Verteidigungsminister, den Sekretär einer Militärabteilung, den Verkehrsminister oder den Gouverneur oder die Legislative eines Staates, Territoriums, Commonwealth oder Besitzes verwendet in dem er im Dienst ist oder anwesend ist, wird bestraft, wie ein Kriegsgericht es richten kann. "

Elemente

(1) Der Angeklagte sei ein Unteroffizier der Streitkräfte der Vereinigten Staaten;

(2) dass der Angeklagte bestimmte Worte gegen einen in dem Artikel genannten Beamten oder Gesetzgeber verwendet hat;

(3) dass durch eine Handlung des Angeklagten diese Worte einer anderen Person als dem Beschuldigten bekannt wurden; und

(4) Die verwendeten Wörter seien entweder für sich genommen oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verwendet worden seien, verächtlich. Hinweis: Wenn die Wörter gegen einen Gouverneur oder eine Legislative waren, fügen Sie das folgende Element hinzu

(5) dass der Angeklagte damals im Staat, Territorium, Commonwealth oder im Besitz des betreffenden Gouverneurs oder Gesetzgebers war.

Erläuterung

Der Beamte oder Gesetzgeber, gegen den die Wörter verwendet werden, muss zum Zeitpunkt der Straftat eines der Büros besetzen oder einer der in Artikel 88 genannten Gesetzgeber sein. Weder "Kongress" noch "Legislative" schließen ihre Mitglieder einzeln ein. "Gouverneur" schließt "Leutnant-Gouverneur" nicht ein. Es ist unwichtig, ob die Wörter gegen den Beamten in einer offiziellen oder privaten Kapazität verwendet werden.

Wenn nicht persönlich verachtungsvoll, kann die negative Kritik an einem der in dem Artikel in einer politischen Diskussion genannten Beamten oder Gesetzgeber, auch wenn sie ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden, nicht als Verstoß gegen den Artikel gewertet werden.

Ebenso sollten Meinungsäußerungen, die in einer rein privaten Konversation gemacht werden, normalerweise nicht erhoben werden.

Die Verbreitung einer schriftlichen Veröffentlichung, die verächtliche Worte der Art enthält, die mit diesem Artikel bestraft werden, oder das Aussprechen verächtlicher Worte dieser Art in Gegenwart militärischer Untergebener, verschärft die Straftat. Die Wahrheit oder Falschheit der Aussagen ist unerheblich.

Weniger inbegriffene Straftat

Artikel 80 - Versuche

Maximale Bestrafung

Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 1 Jahr.

Artikel 89 - Respekt gegenüber einem höheren Unteroffizier

Oben Informationen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Absatz 12