Ich hatte eine Verbrechensbekämpfung als Jugendlicher. Kann ich mich registrieren?

Frage: Ich hatte eine Straftat als Jugendlicher. Kann ich noch teilnehmen?

Antworten:

Straftaten, die eine Anwerbung (oder eine Provision) beim Militär verhindern können, finden Sie in unserem Artikel über Einberufungsqualifikationen .

Es gibt keine "versiegelten" oder "ausgelöschten" Aufzeichnungen, was das Militär betrifft. Das Militär verlangt (nach Bundesgesetz), dass solche Aufzeichnungen bei Einberufungs- und Sicherheitsberichten offengelegt werden.

Dies zu tun ist ein Verbrechen. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel Ich kann keine Lüge erzählen .