Strafartikel der UCMJ

Artikel 117 - Provozieren von Reden oder Gesten

Text von Artikel 117

"Jede Person, die diesem Kapitel unterliegt, die provozierende oder vorwurfsvolle Worte oder Gesten gegenüber jeder anderen Person, die diesem Kapitel unterliegt, benutzt, wird bestraft, wie es ein Kriegsgericht ausrichten kann."

Elemente

(1) dass der Angeklagte fälschlicherweise Worte oder Gesten gegenüber einer bestimmten Person verwendet hat;

(2) dass die verwendeten Wörter oder Gesten provozieren oder vorwurfsvoll waren; und

(3) Die Person, gegen die die Wörter oder Gesten verwendet wurden, war eine Person, die dem Code unterlag.

Erläuterung

(1) Im Allgemeinen . Wie in diesem Artikel verwendet, beschreiben "provozieren" und "vorwurfsvoll" jene Wörter oder Gesten, die in der Gegenwart der Person verwendet werden, an die sie gerichtet sind und die eine vernünftige Person unter den gegebenen Umständen eine Verletzung des Friedens erwarten würde. Diese Worte und Gesten enthalten keine Verweise, Zensuren, Wiederholungen und dergleichen, die im Interesse der Ausbildung, der Effizienz oder der Disziplin in den Streitkräften angemessen verwaltet werden können.

(2) Wissen . Es ist nicht notwendig, dass der Beschuldigte weiß, dass die Person, an die die Wörter oder Gesten gerichtet sind, eine Person ist, die dem Code unterliegt.

Weniger eingeschlossene Straftaten. Artikel 80 - Versuche

Maximale Strafe Haft für 6 Monate und Verwirkung von zwei Dritteln des Entgelts pro Monat für 6 Monate.

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Oben Informationen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Paragraph 42