Artikel 86: Abwesenheit ohne Erlaubnis
Jedes Mitglied der Streitkräfte, das ohne Autorität
(1) es versäumt, zu dem vorgeschriebenen Zeitpunkt zu seinem ernannten Dienstort zu gehen;
(2) geht von diesem Ort; oder
(3) sich von seiner Einheit, Organisation oder seinem Dienstort entlässt oder abwesend bleibt, zu dem er zur vorgeschriebenen Zeit verpflichtet ist; soll bestraft werden, wie ein Kriegsgericht sich richten kann.
Elemente.
(1) Versäumnis, zum ernannten Ort des Zolls zu gehen .
- a) dass eine bestimmte Behörde für den Angeklagten einen bestimmten Zeitpunkt und einen bestimmten Dienstort festgelegt hat;
(b) dass der Angeklagte von dieser Zeit und diesem Ort wusste; und
c) dass der Angeklagte ohne Vollmacht nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt zum vorgeschriebenen Dienstort gegangen ist.
(2) Vom festgesetzten Dienstort .
- a) dass eine bestimmte Behörde für den Angeklagten einen bestimmten Zeitpunkt und einen bestimmten Dienstort festgelegt hat;
(b) dass der Angeklagte von dieser Zeit und diesem Ort wusste; und
c) dass der Angeklagte ohne Befugnis von dem ernannten Dienstort nach seiner Meldung an diesen Ort gegangen ist.
(3) Abwesenheit von Einheit, Organisation oder Dienstort .
- a) dass der Angeklagte sich von seiner Einheit, Organisation oder seinem Dienstort, in dem er oder sie sein musste, entfernt hat;
(b) dass die Abwesenheit ohne Befugnis von jemandem war, der befugt war, ihm Urlaub zu gewähren; und
(c) dass die Abwesenheit für eine bestimmte Zeitperiode war. Hinweis: Wenn die Abwesenheit durch Aufhören beendet wurde, fügen Sie das folgende Element hinzu
(d) dass die Abwesenheit durch Besorgnis beendet wurde.
(4) Wach- oder Wachposten verlassen .
- a) Der Angeklagte sei Mitglied einer Wache, einer Wache oder einer Pflicht;
(b) dass der Angeklagte sich selbst von seiner Wach-, Wach- oder Dienstabteilung fernhielt;
c) Die Abwesenheit des Angeklagten sei ohne Befugnis; und Hinweis: Wenn die Abwesenheit beabsichtigt war, die Wach-, Wach- oder Dienstabteilung des Beschuldigten aufzugeben, füge folgendes Element hinzu
d) Der Angeklagte beabsichtigte, seine Wach-, Wach- oder Dienstabteilung zu verlassen.
(5) Abwesenheit von Einheit, Organisation oder Dienstort mit der Absicht, Manöver oder Feldübungen zu vermeiden .
- a) dass der Angeklagte sich von seiner Einheit, Organisation oder seinem Dienstort, in dem er oder sie sein musste, entfernt hat;
(b) dass die Abwesenheit des Angeklagten ohne Autorität war;
(c) dass die Abwesenheit für eine bestimmte Zeitperiode war;
(d) dass der Beschuldigte wusste, dass die Abwesenheit während eines Teils einer Periode von Manövern oder Feldübungen stattfinden würde; und
e) Der Angeklagte beabsichtigte, Manöver oder Feldübungen ganz oder teilweise zu vermeiden.
Erläuterung.
(1) Im Allgemeinen . Dieser Artikel ist dazu bestimmt, jeden Fall abzudecken, der nicht anderswo vorgesehen ist, in dem ein Mitglied der Streitkräfte durch den eigenen Fehler der Mitglieder nicht an dem Ort ist, an dem das Mitglied zu einem vorgeschriebenen Zeitpunkt sein muss. Es ist nicht notwendig, dass die Person völlig abwesend von der Militärgerichtsbarkeit und -kontrolle ist. Der erste Teil dieses Artikels, der sich auf den bestimmten Ort der Steuer bezieht, gilt unabhängig davon, ob der Ort als Treffpunkt für mehrere oder nur für einen bestimmt ist.
(2) Tatsächliches Wissen . Die Straftatbestände, bei denen nicht zum vereinbarten Dienstort gegangen und von dort aus gegangen wird, erfordern den Nachweis, dass der Beschuldigte tatsächlich von der festgesetzten Zeit und dem festgesetzten Dienstort wusste. Der Verstoß der Abwesenheit von Einheit, Organisation oder Dienstort mit der Absicht, Manöver oder Feldübungen zu vermeiden, erfordert den Nachweis, dass der Angeklagte tatsächlich wusste, dass die Abwesenheit während eines Teils einer Periode von Manövern oder Feldübungen auftreten würde. Tatsächliches Wissen kann durch Indizien bewiesen werden.
(3) Absicht . Spezifische Absicht ist kein Element von nicht autorisierter Abwesenheit. Spezifische Absicht ist ein Element für bestimmte erschwerte unerlaubte Abwesenheiten.
(4) Erschwerte Formen der nicht autorisierten Abwesenheit . Es gibt Variationen der nicht genehmigten Abwesenheit nach Artikel 86 Absatz 3, die wegen erschwerender Umstände, wie der Dauer der Abwesenheit, einer besonderen Art von Pflicht, von der sich der Beschuldigte ablehnt, und einer bestimmten spezifischen Absicht, die die Abwesenheit begleitet, schwerwiegender sind .
Diese Umstände sind nicht wesentliche Elemente eines Verstoßes gegen Artikel 86. Sie stellen lediglich besondere Umstände dar, die eine Verschärfung darstellen. Folgende sind unerlaubte Abwesenheiten erschwert:
- (a) Nicht autorisierte Abwesenheit für mehr als 3 Tage (Dauer).
(b) Nicht autorisierte Abwesenheit für mehr als 30 Tage (Dauer).
(c) Nicht autorisierte Abwesenheit von einer Wache, Wache oder Pflicht (besondere Art von Pflicht).
(d) Unbefugte Abwesenheit von einer Wach-, Wach- oder Dienstabteilung mit der Absicht, diese aufzugeben (besondere Art von Aufgabe und spezifischer Absicht).
(e) Nicht autorisierte Abwesenheit in der Absicht, Manöver oder Feldübungen zu vermeiden (besondere Art von Aufgabe und spezifischer Absicht).
(5) Kontrolle durch zivile Behörden . Ein Angehöriger der Streitkräfte, der auf Antrag den zivilen Behörden gemäß Artikel 14 ( siehe RCM 106) zur Verfügung gestellt wird, ist nicht abwesend ohne Erlaubnis, die er im Rahmen dieser Lieferung innehatte. Wenn ein Angehöriger der Streitkräfte, der abwesend oder ohne Erlaubnis abwesend ist, von zivilen Behörden festgehalten, freigesprochen und freigesprochen wird, wird der Status der Mitglieder als abwesend oder abwesend ohne Erlaubnis nicht geändert, egal wie lange gehaltenen. Die Tatsache, dass ein Mitglied der Streitkräfte von den zivilen Behörden verurteilt oder als jugendlicher Straftäter eingestuft wird oder der Fall für eine Probezeit aus dem regulären Strafverfahren ausgeschlossen wird, entschuldigt keine unbefugte Abwesenheit, weil die Mitglieder nicht in der Lage sind die Rückkehr war das Ergebnis vorsätzlichen Fehlverhaltens. Wird ein Mitglied von den zivilen Behörden ohne Gerichtsverfahren freigelassen und befand es sich während der Festnahme oder Inhaftierung in befugtem Urlaub, so kann das Mitglied nur dann einer nicht genehmigten Abwesenheit für schuldig befunden werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Mitglied tatsächlich die Straftat begangen hat festgenommen und damit festgestellt, dass die Abwesenheit das Ergebnis des Fehlverhaltens der Mitglieder war.
(6) Unfähigkeit zur Rückkehr . Der Status der Abwesenheit ohne Urlaub wird nicht durch die Unfähigkeit zur Rückkehr durch Krankheit, fehlende Transportmöglichkeiten oder andere Behinderungen verändert.
Aber die Tatsache, dass die ganze oder ein Teil einer Periode der nicht autorisierten Abwesenheit in einem gewissen Sinne erzwungen oder unfreiwillig war, ist ein mildernder Faktor und sollte bei der ersten Disposition der Straftat gebührend berücksichtigt werden. Wenn jedoch eine Person, die befugt ist, ohne Verschulden auszufallen, nach Ablauf der Frist nicht zurückkehren kann, hat diese Person das Delikt der Abwesenheit ohne Urlaub nicht begangen.
(7) Bestimmung der Einheit oder Organisation eines Angeklagten . Eine Person, die sich zwischen Aktivitäten bewegt, wird normalerweise als an die Aktivität gebunden betrachtet, zu der sie sich melden soll. Eine Person mit vorübergehender Zusatzpflicht bleibt als Mitglied der regelmäßig zugewiesenen Einheit bestehen, und wenn die Person von der vorübergehenden Aufgabe abwesend ist, wird die Person ohne Abwesenheit von beiden Einheiten abwesend und kann der Abwesenheit von beiden Einheiten anvertraut werden.
(8) Dauer . Unbefugte Abwesenheit nach Artikel 86 (3) ist eine unmittelbare Straftat. Es ist abgeschlossen, wenn ein Angeklagter sich ohne Autorität entlässt. Die Dauer der Abwesenheit ist eine Verschärfung, um die Höchststrafe für die Straftat zu erhöhen. Selbst wenn die Dauer der Abwesenheit nicht mehr als drei Tage beträgt, wird dies normalerweise in einer Bestimmung nach Artikel 86 Absatz 3 behauptet. Wird die Dauer nicht geltend gemacht oder behauptet, aber nicht bewiesen, kann ein Angeklagter nur für einen Tag unerlaubter Abwesenheit verurteilt und bestraft werden.
(9) Berechnung der Dauer . Bei der Berechnung der Dauer einer nicht autorisierten Abwesenheit wird für jeden einzelnen ununterbrochenen Abwesenheitszeitraum eine Gesamtsumme von nicht mehr als 24 Stunden als ein Tag gezählt; Ein solcher Zeitraum, der mehr als 24 Stunden und nicht mehr als 48 Stunden umfasst, wird als 2 Tage gezählt und so weiter. Es wird angenommen, dass die Abfahrts- und Rückkehrzeiten zu unterschiedlichen Terminen gleich sind, wenn sie nicht behauptet und bewiesen werden. Wenn zum Beispiel ein Angeklagter von 06.00 Uhr, 4. April, bis zu 1000 Stunden, 7. April desselben Jahres (76 Stunden), einer nicht genehmigten Abwesenheit für schuldig befunden wird, würde die maximale Strafe auf einer Abwesenheit von 4 Tagen beruhen.
Wenn der Beschuldigte jedoch vom 4. April bis zum 7. April nur wegen nicht genehmigter Abwesenheit schuldig gesprochen wird, würde die maximale Strafe auf einer Abwesenheit von 3 Tagen beruhen.
(10) Beendigungsverfahren der Rückkehr zur militärischen Kontrolle .
- (a) Übergabe an die Militärbehörde . Eine Übergabe findet statt, wenn sich eine Person einer Militärbehörde stellt, unabhängig davon, ob sie Mitglied derselben Streitmacht ist oder nicht, diese Behörde über ihren nicht autorisierten Abwesenheitsstatus informiert und ihre Bereitschaft zur militärischen Kontrolle vorlegt oder demonstriert. Eine solche Übergabe beendet die unbefugte Abwesenheit.
(b) Festnahme durch die Militärbehörde . Die Befürchtung eines bekannten Abwesenheitsbevollmächtigten durch die Militärbehörde beendet eine unbefugte Abwesenheit.
(c) Lieferung an die Militärbehörde . Die Zustellung eines bekannten Absenders durch eine Person an die Militärbehörde beendet die unbefugte Abwesenheit.
(d) Festnahme durch zivile Behörden auf Antrag des Militärs . Wenn ein Abwesender auf Antrag der Militärbehörden von zivilen Behörden in Gewahrsam genommen wird, wird die Abwesenheit beendet.
(e) Festnahme durch zivile Behörden ohne vorherige militärische Forderung . Wenn ein Abwesender aus anderen Gründen in den Händen ziviler Behörden ist und diese Behörden den Abwesenden zur Rückkehr zur militärischen Kontrolle zur Verfügung stellen, wird die Abwesenheit beendet, wenn die Militärbehörden über die Verfügbarkeit der Abwesenden informiert werden.
(11) Ergebnisse von mehr als einer Abwesenheit unter einer Spezifikation . Anaccused kann zu Recht zwei oder mehr getrennte, nicht genehmigte Abwesenheiten unter einer Spezifikation für schuldig befunden werden, vorausgesetzt, dass jede Abwesenheit innerhalb der in der Spezifikation angegebenen Frist enthalten ist und vorausgesetzt, dass der Angeklagte nicht in die Irre geführt wurde.
Wenn ein Angeklagter zwei oder mehr unerlaubte Abwesenheiten aufgrund einer einzigen Spezifikation für schuldig befunden hat, darf die maximal zulässige Strafe nicht höher sein als die genehmigte Strafe , wenn der Angeklagte in der Spezifikation für schuldig befunden wurde.
Weniger enthaltenes Vergehen .
Artikel 80 versucht
(1) Versäumnis, zum ernannten Dienstort zu gehen oder von dort zu gehen . Haft für 1 Monat und Verwirkung von zwei Dritteln der Zahlung pro Monat für 1 Monat.
(2) Abwesenheit von einer Einheit, Organisation oder einem anderen Dienstort .
- (a) Für nicht mehr als 3 Tage. Haft für 1 Monat und Verwirkung von zwei Dritteln der Zahlung pro Monat für 1 Monat.
(b) für mehr als 3 Tage, jedoch nicht mehr als 30 Tage. Entbindung für 6 Monate und Verwirkung von zwei Dritteln der Zahlung pro Monat für 6 Monate.
(c) Für mehr als 30 Tage. Unehrenhafte Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 1 Jahr.
(d) Für mehr als 30 Tage und durch Festnahme beendet. Unehrenhafte Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 18 Monate.
(3) Von Wache oder Wache . Haft für 3 Monate und Verwirkung von zwei Dritteln des Entgelts pro Monat für 3 Monate.
(4) Von Wache oder Wache mit der Absicht aufzugeben . Unzumutbare Entlassung, Verlust aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 6 Monate.
(5) mit der Absicht, Manöver oder Feldübungen zu vermeiden . Unzumutbare Entlassung, Verlust aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 6 Monate.
Nächster Artikel > Artikel 87 - Fehlende Bewegung>
Oben Informationen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Paragraph 10