Strafartikel der UCMJ

UCMJ: Artikel 120: Vergewaltigung und fleischliches Wissen

Text

A. "Jede Person, die diesem Kapitel unterstellt ist, die mit Gewalt und ohne Zustimmung eine Handlung des Geschlechtsverkehrs begeht, ist der Vergewaltigung schuldig und wird mit dem Tod bestraft oder mit einer anderen Bestrafung, wie sie ein Kriegsgericht verhängen kann."

B. Jede Person, die unter dieses Kapitel fällt, die unter Umständen, die nicht der Vergewaltigung gleichkommt, eine sexuelle Handlung mit einer Person begeht,

  1. wer ist nicht sein oder ihr Gatte; und
  2. wer nicht sechzehn Jahre alt geworden ist, ist schuldig des fleischlichen Wissens und soll bestraft werden, wie ein Kriegsgericht sich richten kann.

C. Eine geringfügige Penetration reicht aus, um eine dieser Straftaten zu vollenden.

In einer Strafverfolgung nach Absatz (b) ist es eine positive Verteidigung, dass

Der Beschuldigte hat die Beweislast für eine Verteidigung nach Buchstabe d Nummer 1 durch ein Übergewicht der Beweismittel zu tragen.

Elemente

1. Vergewaltigung

2. Fleischliches Wissen .

Erläuterung

1. Vergewaltigung

2. Fleischliches Wissen . "Fleischeswissen" ist Geschlechtsverkehr unter Umständen, die nicht Vergewaltigung bedeuten, mit einer Person, die nicht die Ehefrau des Beschuldigten ist und das Alter von 16 Jahren nicht erreicht hat. Jede noch so geringe Penetration reicht aus, um die Offensive zu beenden. Es ist jedoch eine Verteidigung, die der Beschuldigte durch ein Übergewicht der Beweise beweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Geschlechtsakts die Person, mit der der Beschuldigte die Geschlechtshandlung beging, mindestens 12 Jahre alt war, und dass der Angeklagte vernünftigerweise glaubte, dass diese Person mindestens 16 Jahre alt war.

Weniger inbegriffene Straftaten

1. Vergewaltigung

2. Fleischliches Wissen .

Maximale Bestrafung

  1. Vergewaltigung . Der Tod oder eine andere Strafe, wie sie vor einem Kriegsgericht verhängt wird, kann sich richten.
  2. Fleischliches Wissen mit einem Kind, das zum Zeitpunkt der Straftat das Alter von 12 Jahren erreicht hat . Unehrenhafte Entlassung, Verlust aller Vergütungen und Zulagen sowie 20-jährige Haftstrafe.
  1. Körperliches Wissen mit einem Kind unter 12 Jahren zum Zeitpunkt der Straftat. Unehrenhafte Entlassung, Verfall aller Entgelte und Zulagen sowie lebenslange Haft ohne Anspruch auf Bewährung.

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Oben Informationen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Paragraph 45