Sie zählen oder dokumentieren keine Überstunden-Parktickets und zählen keine Parktickets, die von privaten Sicherheitsfirmen, Campus-Polizei usw. ausgegeben wurden. Verurteilung oder nachteilige Entscheidung für sechs oder mehr Vergehen der Kategorie 5 in einem 365-Tage-Zeitraum in den letzten 3 In einem Zeitraum von 365 Tagen in den letzten 3 Jahren werden 5 oder 5 Verstöße der Kategorie 5 und eine Verkehrsdelikte der Kategorie 4 disqualifiziert. Die Genehmigungsbehörde ist der Rekrutierungsgeschwader.
- Verkehr blockieren oder verzögern.
- Überquerung der gelben Linie, links von der Mitte.
- Ampeln, Schildern oder Signalen nicht gehorchen.
- Fahren auf der Schulter.
- Nicht versichertes Fahrzeug fahren.
- Fahren mit blockiertem oder eingeschränktem Sehvermögen.
- Fahren mit abgelaufenen Platten oder ohne Platten.
- Fahren ohne Führerschein.
- Fahren ohne Registrierung oder mit unsachgemäßer Registrierung.
- Falsche Fahrt auf einer Einbahnstraße.
- Fehler beim Anzeigen des Prüfaufklebers.
- Das Fahrzeug nicht unter Kontrolle haben.
- Nicht richtig oder in der richtigen Spur halten.
- Fehler beim Signalisieren.
- Wenn man nicht anhält oder einem Fußgänger nachgibt.
- Versäumnis, Vorfahrt zu erbringen.
- Defekte Geräte (defekte Auspuffanlage, Hupe, Lichter, etc., illegale Fenstertönung).
- Dir zu nahe kommen.
- Unsachgemäße Unterstützung.
- Unsachgemäßes Blasen von Horn.
- Unsachgemäßes Überschreiten.
- Falsches Parken (Überstunden nicht inbegriffen).
- Falsche Wende.
- Ungültiger oder inoffizieller Inspektionsaufkleber.
- Schlüssel in Zündung lassen.
- Kennzeichen falsch oder nicht angezeigt.
- Überladenes Fahrzeug bedienen.
- Autoradio oder Stereoanlage zu laut (Lärm oder Lärmbelästigung) zu spielen.
- Geschwindigkeitsüberschreitung. (Wettbewerb für Geschwindigkeit, Rennen oder Drag Racing ist ein Verstoß der Kategorie 4. )
- Spinnräder, unsachgemäßer Start.
- Sicherheitsgurtverletzung.
- Zickzack oder Weben im Verkehr.