Nichtgerichtliche Bestrafungsanträge (Artikel 15)

Wenn eine nicht- gerichtliche Bestrafung (NJP) verhängt wird, muss der Kommandant sicherstellen, dass der Angeklagte über sein Recht auf Berufung informiert wird . Eine Person, die nach Artikel 15 bestraft wird, kann gegen die Verhängung einer solchen Bestrafung durch geeignete Kanäle Beschwerde bei der zuständigen Berufungsbehörde einlegen.

Zeitpunkt der Beschwerden

Die Beschwerde muss innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Einführung von NJP schriftlich eingereicht werden, oder das Recht auf Berufung wird in Ermangelung eines wichtigen Grundes ausgeschlossen.

Die Einspruchsfrist beginnt ab dem Tag der Verhängung des NJP, auch wenn die gesamte oder ein Teil der auferlegten Strafe ausgesetzt wird.

Erscheint dem Beschuldigten ein wichtiger Grund, der es unmöglich oder äußerst schwierig machen würde, die Beschwerde innerhalb der Frist von 5 Kalendertagen vorzubereiten und einzureichen, sollte der Beschuldigte den Beamten, der die Strafe für die festgestellten Probleme verhängt hat, unverzüglich davon unterrichten und einen Antrag stellen angemessene Verlängerung der Zeit. Der NJP-Beamte stellt fest, ob ein wichtiger Grund vorliegt, und teilt dem Beschuldigten mit, ob eine Verlängerung der Frist zulässig ist.

Ein Berufungsmitglied, das Berufung eingelegt hat, kann verpflichtet werden, während der Berufungsverhandlung eine Freiheitsstrafe oder zusätzliche Pflichten zu verhängen, mit Ausnahme der Tatsache, dass die Berufungsinstanz nicht innerhalb von fünf (nicht Werktagen) Tagen nach der schriftlichen Berufung Beschwerde einlegt Wenn die beschuldigte Person dies beantragt hat, bleibt jede nicht bestrafte Bestrafung mit Zurückhaltung oder zusätzlichen Pflichten bestehen, bis über die Berufung entschieden wird.

Zwei Rechtsmittelgründe

Es gibt nur zwei Rechtsmittelgründe: Die Strafe war ungerecht oder die Strafe war unverhältnismäßig zu der begangenen Straftat. Eine ungerechte Bestrafung liegt vor, wenn die Beweise nicht ausreichen, um zu beweisen, dass der Angeklagte die Straftat begangen hat; wenn die Verjährung verbindliche Strafe verbietet; oder wenn eine andere Tatsache, einschließlich der Verweigerung wesentlicher Rechte, die Gültigkeit der Strafe in Frage stellt.

Eine Bestrafung ist unverhältnismäßig, wenn sie nach Ansicht des Gutachters für die begangene Straftat zu schwerwiegend ist. Ein Täter, der seine Strafe für zu streng hält, appelliert deshalb an unverhältnismäßige Strafen, ob sein Brief kunstvoll den Boden in präziser Terminologie angibt oder nicht.

Beachten Sie jedoch, dass eine Bestrafung legal, aber übermäßig oder ungerecht sein kann, wenn Umstände wie die Art der Straftat berücksichtigt werden; das Fehlen erschwerender Umstände; die vorherige Aufzeichnung des Täters; und alle anderen Umstände in der Verminderung und Verminderung. Die Berufungsgründe müssen im Berufungsschreiben des Angeklagten nicht kunstvoll angegeben werden, und der Gutachter muss möglicherweise den entsprechenden Grund herleiten, der in dem Schreiben enthalten ist. Bei kunstfertiger Zeichnerei oder unangemessenen Adressaten oder anderen administrativen Unregelmäßigkeiten besteht kein Grund, sich weigert, die Beschwerde an die überprüfende Behörde weiterzuleiten. Wenn ein Befehlshaber in der Adressatenkette administrative Fehler feststellt, sollten diese, falls wesentlich, in der Bestätigung des Kommandanten, die die Beschwerde weiterleitet, korrigiert werden. Wenn also ein Angeklagter seinen Brief nicht an alle geeigneten Befehlshaber in der Befehlskette adressiert, sollte der Kommandeur, der den Fehler notiert, lediglich die Beschwerde neu adressieren und weiterleiten.

Er sollte die Berufung nicht an den Beschuldigten zurücksenden, da die Beschwerde unverzüglich an die überprüfende Behörde weitergeleitet werden sollte.

Der Beamte, der die Bestrafung verhängt hat, sollte nicht durch Anerkenntnis versuchen, sich gegen die Beschwerdevorwürfe "zu verteidigen", sollte aber gegebenenfalls die Rationalisierung der Beweise erklären. Zum Beispiel mag der Beamte entschieden haben, an die Fakten eines Zeugen zu glauben, während er die Erinnerung eines anderen Zeugen an dieselben Tatsachen nicht glaubt, und dies sollte in der Bestätigung enthalten sein. Dieser Beamte kann alle für den Fall relevanten Fakten ordnungsgemäß als Hilfe für die überprüfende Behörde einbeziehen, sollte aber eine irrelevante Ermordung des Angeklagten vermeiden. Schließlich sollten alle Fehler, die in der Entscheidung zur Verhängung von NJP oder in der Höhe der auferlegten Strafe gemacht werden, von diesem Beamten korrigiert werden und die Korrekturmaßnahme in der Speditionszusage notiert werden.

Obwohl die Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, muss die Berufung noch an den Gutachter weitergeleitet werden.

Vorab ist anzumerken, dass es sich bei NJP nicht um ein Strafverfahren handelt , sondern um ein vor allem korrigierendes Verwaltungsverfahren, das darauf abzielt, geringfügige Disziplinarverstöße ohne das Stigma einer Kriegsgerichtsverurteilung zu behandeln. Folglich ist das in den Anhörungen gemäß Artikel 15 anwendbare Beweismaß "das Überwiegen des Beweismaterials" "über jeden vernünftigen Zweifel hinaus".

Verfahrens- und Beweisfehler

Verfahrensfehler führen nicht zur Ungültigkeit der Bestrafung, es sei denn, der Fehler oder die Fehler bestreiten ein wesentliches Recht oder verletzen dieses Recht erheblich. Wenn also ein Täter in der mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß vor seinem Recht auf Stillschweigen gewarnt wurde, aber keine Erklärung abgegeben hat, hat er keine wesentliche Schädigung erlitten. Wenn ein Täter nicht darüber informiert wurde, dass er das Recht hatte, NJP abzulehnen, und er hatte ein solches Recht, dann ist der Fehler eine Verweigerung eines substanziellen Rechts.

Strenge Beweisregeln gelten nicht für NJP-Anhörungen. Beweisfehler, die nicht auf unzureichenden Beweismitteln beruhen, führen normalerweise nicht zur Entwertung der Bestrafung.

Anwalt Review

Teil V, Abs. 7e, MCM (1998 ed.), Verlangt, dass die überprüfende Behörde, bevor sie eine Berufung gegen eine Bestrafung ergreift, die über die von einem O-3-Kommandeur gegebene Strafe hinausgeht, die Berufung an einen Anwalt zur Prüfung weiterleiten muss und Beratung. Der Rat des Anwalts ist eine Angelegenheit zwischen der Überprüfungsbehörde und dem Anwalt und wird nicht Teil des Beschwerdepakets. Die meisten Dienste verlangen nun, dass alle NJP-Beschwerden vor einer Handlung der Überprüfungsbehörde von einem Anwalt überprüft werden.

Appellationsbeschwerde

Im Berufungsverfahren oder auch in Fällen, in denen keine Berufung eingelegt wurde, kann die übergeordnete Behörde die gleiche Befugnis in Bezug auf die Bestrafung durch den Bestrafungsbeamten ausüben. Daher kann die überprüfende Behörde:

  1. Genehmige die Strafe als Ganzes
  2. Mildern, erlassen oder legen Sie die Strafe beiseite, um Fehler zu korrigieren
  3. Die Strafe aus Gnadengesetzen mildern, ablehnen oder (ganz oder teilweise) aussetzen
  4. Den Fall ablehnen (Wenn dies getan wird, muss der Gutachter die Wiederherstellung aller Rechte, Privilegien und Eigentum, die der Angeklagte aufgrund der Verhängung von Bestrafung verloren hat, regeln.), Oder
  5. Ermächtigung zu einer erneuten Anhörung, wenn erhebliche Verfahrensfehler vorliegen, die nicht auf die Feststellung unzureichender Beweise für die NJP zurückzuführen sind.

Bei der erneuten Anhörung darf die auferlegte Strafe jedoch nicht strenger sein als die im Ausgangsverfahren verhängte, es sei denn, andere Straftaten, die nach dem ursprünglichen Verfahren eingetreten sind, werden zu den ursprünglichen Straftaten hinzugefügt. Wenn der Angeklagte, der weder an einem Schiff angehängt noch eingeschifft wurde, auf sein Recht verzichtet hat, im Ausgangsverfahren einen Prozess vor dem Kriegsgericht zu fordern, kann er dieses Recht nicht bei der Verhandlung geltend machen, kann aber das Recht geltend machen zu neuen Straftaten bei der Anhörung.

Nach Abschluss der Maßnahme durch die überprüfende Behörde wird das Service-Mitglied unverzüglich über das Ergebnis informiert.

> Quelle:

> Informationen aus dem Handbuch für Militärjustiz und Zivilrecht