Uniform Code of Military Justice (UCMJ)

KUNST. 2. PERSONEN UNTER DIESEM KAPITEL

a) Folgende Personen unterliegen diesem Kapitel:

(1) Angehörige eines regulären Teils der Streitkräfte, einschließlich derer, die nach Ablauf ihrer Einberufungsfrist auf ihre Entlassung warten; Freiwillige von der Zeit ihrer Aufrichtung oder Aufnahme in die Streitkräfte; Rekruten von der Zeit ihrer tatsächlichen Einführung in die Streitkräfte; und andere Personen, die rechtmäßig in den Streitkräften angerufen oder bestellt oder in oder für die Ausbildung in den Streitkräften eingesetzt wurden, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie gemäß den Bedingungen des Aufrufs oder der Anordnung, diesem zu gehorchen, erforderlich sind.

(2) Kadetten, Kadetten und Midshipman.

(3) Mitglieder einer Reservekomponente während einer Ausbildung im inaktiven Dienst, aber im Falle von Mitgliedern der Armee-Nationalgarde der Vereinigten Staaten oder der Air National Guard der Vereinigten Staaten nur im Bundesdienst.

(4) Pensionierte Mitglieder einer regulären Komponente der Streitkräfte, die berechtigt sind zu zahlen.

(5) Pensionierte Mitglieder einer Reservekomponente, die von einer bewaffneten Truppe stationär aufgenommen werden.

(6) Mitglieder des Fleet Reserve und Fleet Marine Corps Reserve.

(7) Personen in Gewahrsam der Streitkräfte, die eine von einem Kriegsgericht verhängte Strafe verbüßen.

(8) Mitglieder der National Oceanic and Atmospheric Administration, des Public Health Service und anderer Organisationen, wenn sie den Streitkräften zugewiesen werden und ihnen dienen.

(9) Kriegsgefangene in Gewahrsam der Streitkräfte.

(10) In Kriegszeiten Personen, die einer bewaffneten Truppe im Feld dienen oder diese begleiten.

(WICHTIGER HINWEIS: EFFEKTIVER 1. JANUAR 2007, KONGRESS VERÄNDERT DIESE BESTIMMUNG ZU LESEN: "In der Zeit des erklärten Krieges oder einer Daueroperation , Personen, die mit einer bewaffneten Kraft im Feld dienen oder begleiten."

(11) Vorbehaltlich eines Vertrags oder einer Vereinbarung, die die Vereinigten Staaten von einer angenommenen Regel des Völkerrechts sind oder sein können, die Personen, die den Streitkräften außerhalb der Vereinigten Staaten und außerhalb der Kanalzone dienen, dort angestellt sind oder sie begleiten, Commonwealth von Puerto Rico, Guam und den Virgin Islands.

(12) Vorbehaltlich eines Vertrags oder einer Vereinbarung, die die Vereinigten Staaten von allen anerkannten Regeln des Völkerrechts sind oder sein können, Personen in einem Bereich, die von der Vereinigten Staaten gemietet oder anderweitig für die Nutzung der Vereinigten Staaten reserviert oder erworben wurden der betreffende Minister und außerhalb der Vereinigten Staaten und außerhalb der Kanalzone, des Commonwealth von Puerto Rico, Guam und den Virgin Islands.

(b) Die freiwillige Einberufung einer Person, die in der Lage ist, die Bedeutung des Einsatzes bei den Streitkräften zu verstehen, gilt für die Zwecke der Zuständigkeit nach Buchstabe a und die Änderung des Status von zivilen zu Angehörigen der Streitkräfte muss wirksam sein auf den Eid der Einberufung.

c) ungeachtet einer anderen Rechtsvorschrift eine Person, die bei einer bewaffneten Truppe dient und

(1) freiwillig zur militärischen Autorität eingereicht;

(2) erfüllte die geistige Kompetenz und die Mindestaltersqualifikationen der Abschnitte 504 und 505 dieses Titels zum Zeitpunkt der freiwilligen Eingaben an die Militärbehörde:

(3) erhalten Militärgehälter oder Zulagen; und

(4) erfüllte militärische Aufgaben: unterliegt diesem Kapitel, bis der aktive Dienst dieser Person in Übereinstimmung mit den vom zuständigen Sekretär erlassenen Gesetzen oder Verordnungen gekündigt wurde.

(d)

(1) Ein Mitglied einer Reservekomponente, das nicht im aktiven Dienst ist und wegen eines Verstoßes gegen dieses Kapitel Gegenstand eines Verfahrens nach § 815 (Art. 15) oder Art. 830 (Art. 30) ist, kann zur aktiven Verfügung bestellt werden Pflicht unfreiwillig für den Zweck von--

(2) Ein Mitglied einer Reservekomponente darf nicht nach Absatz 1 zum aktiven Dienst bestellt werden, außer in Bezug auf eine Straftat, die während der Zeit des Mitglieds begangen wurde

(3) Die Befugnis, ein aktives Mitglied gemäß Absatz 1 zu bestellen, wird nach den vom Präsidenten vorgeschriebenen Vorschriften ausgeübt.

(4) Ein Mitglied kann nach Absatz 1 nur von einer Person zum aktiven Dienst bestellt werden, die befugt ist, allgemeine Kriegsgerichte in einem regulären Teil der Streitkräfte einzuberufen.

(5) Ein Mitglied, das nach Absatz 1 zum aktiven Dienst bestellt wurde, sofern der aktive Dienst nicht vom betreffenden Sekretär genehmigt wurde, darf nicht