Strafartikel der UCMJ

Artikel 134 - Fraternisierung

Text .

Siehe Ziffer 60 .

Elemente.

(1) dass der Angeklagte ein beauftragter oder warrant Offizier war ;

(2) dass der Angeklagte sich in Bezug auf die militärische Gleichstellung mit einem oder mehreren bestimmten Mannschaften auf eine bestimmte Art und Weise verbrüdert;

(3) dass der Beschuldigte dann wusste, dass die Person (en) ein Mitglied sein sollten;

(4) Dass eine solche Verbrüderung den Brauch des Angeklagten verletzte, dass Offiziere sich nicht mit Soldaten unter Gleichstellung vereinigen sollten; und

(5) Unter diesen Umständen war das Verhalten des Angeklagten zu Lasten der Ordnungsmäßigkeit und Disziplin in den Streitkräften oder war geeignet, die Streitkräfte in Misskredit zu bringen.

Erläuterung.

(1) Im Allgemeinen . Das Wesen dieser Straftat ist eine Verletzung der Sitte der Streitkräfte gegen die Verbrüderung. Nicht jeder Kontakt oder jede Verbindung zwischen Offizieren und Mannschaften ist eine Straftat. Ob ein Kontakt oder eine Vereinigung ein Verstoß ist, hängt von den Umständen ab. Zu den Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, gehört, ob das Verhalten die Befehlskette kompromittiert, zum Auftreten von Befangenheit geführt oder sonst gute Ordnung, Disziplin, Autorität oder Moral untergraben hat. Die Handlungen und Umstände müssen so beschaffen sein, dass eine vernünftige Person, die in den Problemen der militärischen Führung erfahren ist, zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die gute Ordnung und Disziplin der Streitkräfte durch ihre Neigung beeinträchtigt wurde, den Respekt der angeworbenen Personen für die Professionalität zu kompromittieren Integrität und Pflichten eines Offiziers.

(2) Vorschriften . Verordnungen, Richtlinien und Anordnungen können auch das Verhalten zwischen Offizieren und Mannschaften sowohl auf dienstlicher als auch auf lokaler Ebene regeln. Beziehungen zwischen eingezogenen Personen verschiedener Ränge oder zwischen Offizieren verschiedener Ränge können ähnlich behandelt werden. Verstöße gegen solche Richtlinien oder Anordnungen können nach Artikel 92 strafbar sein.

Siehe Ziffer 16.

Weniger eingeschlossene Straftaten. Artikel 80 - Versuche

Maximale Strafe Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 2 Jahre.

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Oben Informationen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Paragraph 83