Strafartikel der UCMJ

Artikel 108 - Zerstörung von Staatseigentum

Text

"Jede Person, die diesem Kapitel unterliegt, die ohne angemessene Autorität

  1. verkauft oder anderweitig disponiert;
  2. vorsätzlich oder durch Vernachlässigung schadet, zerstört oder verliert; oder
  3. vorsätzlich oder durch Vernachlässigung leidet verloren, beschädigt, zerstört, verkauft oder zu Unrecht entsorgt, jedes militärische Eigentum der Vereinigten Staaten, wird bestraft, wie ein Kriegsgericht führen kann. "

Elemente

1. Verkauf oder anderweitige Entsorgung von militärischem Eigentum .

2. Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von militärischem Eigentum .

3. Militärisches Eigentum zu verlieren, beschädigt, zerstört, verkauft oder zu Unrecht entsorgt zu werden .

Erläuterung

1. Militärisches Eigentum . Military Eigentum ist alles Eigentum, real oder persönlich, im Besitz, gehalten oder verwendet von einer der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Es ist unerheblich, ob das verkaufte, entsorgte, zerstörte, verlorengegangene oder beschädigte Grundstück dem Angeklagten, einer anderen Person oder überhaupt ausgestellt wurde. Wenn durch direkte oder Indizienbeweise nachgewiesen wird, dass Einzelstücke an den Beschuldigten ausgegeben worden sind, kann, je nach allen Beweisen, davon ausgegangen werden, dass der nachgewiesene Schaden, die Zerstörung oder der Verlust auf die Vernachlässigung des Angeklagten zurückzuführen ist. Einzelhandelsware von Service-Exchange-Stores ist kein militärisches Eigentum im Rahmen dieses Artikels.

2. Militärisches Eigentum zu verlieren, zu beschädigen, zu zerstören, zu verkaufen oder zu Unrecht zu beseitigen . "Leiden" heißt erlauben oder erlauben. Die vorsätzliche oder fahrlässige Duldung, die in diesem Artikel beschrieben wird, umfasst: vorsätzliche Verletzung oder vorsätzliche Missachtung bestimmter Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen; rücksichtslose oder ungerechtfertigte persönliche Nutzung des Eigentums; verursachen oder erlauben, dass sie dem Wetter ausgesetzt bleiben, unsicher untergebracht oder nicht bewacht werden; damit es von anderen Personen konsumiert, verschwendet oder verletzt wird; oder es an eine Person zu geben, die unverantwortlich ist und durch die sie beschädigt wird.

3. Wert und Schaden . Im Falle des Verlusts, der Zerstörung, des Verkaufs oder der unrechtmäßigen Verfügung kontrolliert der Wert des Eigentums die Höchststrafe, die festgesetzt werden kann. Im Schadensfall wird die Höhe des Schadens kontrolliert. In der Regel handelt es sich bei der Höhe des Schadens um die geschätzten oder tatsächlichen Reparaturkosten, die normalerweise von der Regierungsbehörde bei solchen Arbeiten anfallen, oder um die Kosten für den Austausch, wie in den staatlichen Preislisten oder anderweitig angegeben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Weniger eingeschlossene Straftaten.

(1) Verkauf oder Veräußerung von militärischem Eigentum .

a) Artikel 80

(b) Artikel 134 - Verkauf oder Veräußerung von nichtmilitärischem Staatseigentum

(2) Willkürliches Beschädigen von militärischem Eigentum .

a) Artikel 108 - Beschädigung von militärischem Eigentum durch Vernachlässigung

(b) Artikel 109 - mutwillige Beschädigung von nichtmilitärischem Eigentum

c) Artikel 80 - Versuche

(3) Willkürlich leidendes militärisches Eigentum, das beschädigt werden soll .

(a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung erlittenes militärisches Eigentum beschädigt werden

(b) Artikel 80 - Versuche

(4) Militärisches Eigentum willentlich zerstören .

a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung der Zerstörung von militärischem Eigentum

(b) Artikel 109 - Zerstörung von nichtmilitärischem Eigentum

c) Artikel 108 - vorsätzliches Beschädigen von militärischem Eigentum

(d) Artikel 109 - mutwillige Beschädigung von nichtmilitärischem Eigentum

(e) Artikel 108 - durch Vernachlässigung der Beschädigung von militärischem Eigentum

f) Artikel 80 - Versuche

(5) Willentlich leidendes militärisches Eigentum, das zerstört werden soll .

(a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung erlittenes militärisches Eigentum zu vernichten

(b) Artikel 108 - vorsätzlich leiden militärisches Eigentum beschädigt werden

c) Artikel 108 - durch Vernachlässigung erlittenes militärisches Eigentum beschädigt werden

d) Artikel 80 - Versuche

(6) Willig Verlust von militärischem Eigentum .

(a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, Verlust von militärischem Eigentum

(b) Artikel 80 - Versuche

(7) Willentlich leidendes militärisches Eigentum, um verloren zu sein .

(a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, unter Verlust des militärischen Eigentums

(b) Artikel 80 - Versuche

(8) Willig leidendes militärisches Eigentum, das verkauft werden soll .

(a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, leiden an militärischem Eigentum zu verkaufen

(b) Artikel 80 - Versuche

9. Willkürlich leidendes militärisches Eigentum, das zu Unrecht entsorgt wird .

a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung erlittenes militärisches Eigentum zu Unrecht in der behaupteten Weise entsorgt werden

(b) Artikel 80 - Versuche

Maximale Strafe

(1) Verkauf oder anderweitige Entsorgung von militärischem Eigentum .

(a) von einem Wert von 500,00 $ oder weniger . Unzumutbare Entlassung, Verfall aller Entgelte und Freibeträge sowie Haftstrafe für 1 Jahr.

(b) mit einem Wert von mehr als 500,00 $ oder einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff . Unehrenhafte Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 10 Jahre.

(2) Durch Vernachlässigung Beschädigung, Zerstörung oder Verlust oder durch Vernachlässigung Leiden zu verlieren, beschädigt, zerstört, verkauft oder zu Unrecht entsorgt, militärisches Eigentum .

(a) mit einem Wert oder Schaden von 500,00 $ oder weniger . Haft für 6 Monate und Verwirkung von zwei Dritteln des Entgelts pro Monat für 6 Monate.

(b) mit einem Wert oder Schaden von mehr als 500,00 $ . Unzumutbare Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 1 Jahr.

(3) Willkürliches Zerstören, Zerstören oder Verlieren oder vorsätzliches Leiden, das verloren geht, beschädigt, zerstört, verkauft oder zu Unrecht entsorgt wird, militärisches Eigentum .

(a) mit einem Wert oder Schaden von 500,00 $ oder weniger . Unzumutbare Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 1 Jahr.

(b) mit einem Wert oder Schaden von mehr als 500,00 $ oder einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff . Unehrenhafte Entlassung, Verwirkung aller Entgelte und Zulagen sowie Haftstrafe für 10 Jahre.

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Oben Informationen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Paragraph 32