Luftwaffe Kategorie 3 Straftaten

AFRS Instruction 36-2001 , Air Force Recruiting , listet die folgenden Straftaten als Kategorie 3 Moralvergehen auf . Diese Liste ist nur ein Leitfaden. Die Luftwaffe wird Verstöße ähnlicher Art oder Schwere als Straftat der Kategorie 3 betrachten. Im Zweifelsfall wird die Luftwaffe jede Straftat berücksichtigen, bei der nach örtlichem Recht eine Haftstrafe von mehr als 4 Monaten, aber weniger als 1 Jahr oder mehr als Straftat der Kategorie 3 zulässig ist. Eine Verurteilung oder eine nachteilige Entscheidung für eine der aufgelisteten Straftaten ist für den Eintritt in die Luftwaffe disqualifiziert.

Die Genehmigungsbehörde ist der Rekrutierungsgeschwader.